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  • Anlage verlustvortrag

    Die in der Anlage Ver­luste ermit­telte Betrag des abzieh­baren Ver­lustes ist in Zeile 56 der Anlage ZVE zu über­nehmen. Für Spar­ten­be­triebe ist der Vor­druck nicht aus­zu­füllen. Für diese erfolgt die Ermitt­lung des ver­blei­benden Ver­lust­vor­trags in der Anlage ÖHK.
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